Sie finden aktuelle Urteile zur Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung in Bayern auf den Internetseiten der zuständigen Gerichte. Gerne verweisen wir Sie auf folgende Seiten:

 

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Bayerisches Landessozialgericht

 

Bundesverwaltungsgericht

Bundessozialgericht

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